Altgeräteverordnung

Informationen zur Altgeräteverordnung

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):

Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten! Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich abgeben.