Aktuelles

Sehr geehrte Kunden der Firma SPEWA GmbH,

das Jahr 2022 bringt einige Neuerungen mit sich.

Die EIchzeit für Wärmezähler und Warm - Wasserzähler wurde von der Regierung auf 6 Jahre geändert.

Somit sind dort die Erfassungegeräte für Wasser und Wärme einheitlich geworden.                                                                             

 " Das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vom 9. Juni 2021 bewirkt Änderungen in der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Die am 17.09.2021 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen treten am 03.11.2021 in Kraft.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zur Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kälte-,
Kaltwasser- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre (für Wärme-, Kälte- und Warmwasserzähler galten bisher fünf Jahre).
Damit werden die Austauschzyklen der Zähler vereinheitlicht und die Verbraucher entlastet."
 
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Durch die Änderung der HKVO wird das Thema " Funkzähler " uns 2022 sehr stark beschäftigen.
 
"Seit dem 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Deutschland Gesetz. Damit erhalten unterjährige Verbrauchsinformationen Einzug in das Abrechnungswesen von Energieverbräuchen in Immobilien. Im Detail bedeutet dies: Verwaltungen und Vermieter müssen Mietern in Nutzeinheiten mit fernauslesbarer Messtechnik proaktiv monatliche Abrechnungen über den Verbrauch von Wärme und Wasser zur Verfügung stellen. Das birgt große Herausforderungen: Die Bereitstellung der nach HKVO geforderten Daten und die Mitteilung bzw. der Versand der aufbereiteten Daten an jeden Nutzer."

Bis zu 6% Kürzungsrecht des Mieters – Übersenden auf Nachfrage ist nicht ausreichend

Die Definition der unterjährigen Verbrauchsinformationen in der Heizkostenverordnung wurde bis zur finalen Veröffentlichung mehrmals erweitert und optimiert. Dies hat zu viel Verwirrung und Verbreitung von Halbwahrheiten geführt. Ab dem 01.01.2022 müssen Verwalter und Vermieter an alle Nutzer mit funkauslesbaren Geräten eine monatliche Verbrauchsmitteilung (d.h. per Post, E-mail, SMS, etc.) bereitstellen. Ein Übersenden auf Nachfrage des Nutzers hin reicht hier nicht aus.
Der monatliche Versand stellt viele Verwaltungen und Vermieter vor große organisatorische Herausforderungen, die kurzfristig nur schwer zu meistern sind. Das Gefahr: Kommen Verwalter und Vermieter der monatlichen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen nicht fristgerecht nach, können Mieter Kostenkürzungen von bis zu 6% geltend machen.(3 % + 3 % ) Hierbei wurden in der HKVO für die Mitteilungspflicht als auch die Datenvollständigkeit jeweils 3% Kürzungsrecht vorgesehen.

Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an und wir finden für Sie passende Lösungen.

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Preisgestaltung und Lieferzeit 2022

Es ist dort abzusehen das die Preise nach dem ersten Quartal 2022 kräftig steigen werden. Wir gehen teilweise von Erhöhungen über 20 % aus. Durch den angespannnten Rohstoffmarkt und die überlastete Logistikbranche ist mit noch größeren Erhöhungen über das Jahr zu rechen.

Die Lieferzeit wird sich erhöhen. Insbesondere im Bereich der Sonderzähler und der Systemtechnik. Bei gewissen Funkzählern liegen wir bereits heute schon bei 2 - 3 Monaten.

Bei Bedarf sollte eine ANfrage mit gewünschtem Liefertermin erstellt werden.

 

Weiterhin steht Ihnen für Fragen auch unsere E Mail: spewa@spewa.de zur Verfügung.