Eichung von Messgeräten

Eichung Wasserzähler - unverzichtbar für Verbraucher

Der Einbau von Wasserzählern und Wärmezählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Zum Verbraucherschutz sind Sie angehalten, ausschließlich Wasseruhren zu verwenden, die geeicht sind. Nach dem Einbau sind Sie verpflichtet, die vorhandenen Zähler in bestimmten Abständen durch geeichte Zähler zu erneuern. Auf unserer Seite klären wir Sie nachhaltig über die Eichpflicht und das Eichgesetz auf. Darüber hinaus erhalten Sie in unserem Onlineshop Messgeräte für die Wärme- und Wassermesstechnik, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht wurden.

geeichte Wasserzähler
Geeichte Wasserzähler - © Bernd Geller

Die Bestimmungen des Mess- und Eichgesetz - MessEG

Die Eichung von einem Wasserzähler ergibt sich aus dem Mess- und Eichgesetz - MessEG . Die Gesetzgebung soll den Verbraucher schützen, indem manipulierte Zähler für Kalt- und Warmwasser aus dem Verkehr gezogen werden. Jedes Messgerät, welches im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, muss MID konform ( Neue Eichrichtlinie ) sein. Gleichzeitig sind nur solche Messgeräte zu verwenden, die den Wasserverbrauch als Kubikmeter und den Wärmeverbrauch als Kilowattstunde ausweisen. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Kaltwasserzähler, Wärmezähler, Warmwasserzähler und Zähler zur Messung des Strom- und Gasverbrauchs heute der Eichpflicht. Auch in selbst genutzten Eigenheimen ist der Einbau von einem geeichten Zähler vorgeschrieben, da der geschäftliche Verkehr zwischen dem Hausbewohner und dem Versorger stattfindet. In Mietobjekten ist der Einbau eines Wasserzählers, der geeicht ist, ein unverzichtbarer Bestandteil um die Verbrauchsabrechnungen korrekt zu erstellen

Welche Vorgaben für Zähler ergeben sich aus der Eichpflicht?

Die wichtigste Bestimmung ist, dass Sie ausschließlich eichfähige und bereits geeichte ( MID konforme ) Wasserzähler und Wärmezähler verbauen dürfen. In Wohnanlagen ist der Versorger dazu verpflichtet, auf die Eichgültigkeit der Zähler zu achten und diese regelmäßig zu prüfen. Eine vorschriftsgemäße Eichung / Zulassung nach MID der Zähler können ausschließlich eine staatlich anerkannte Prüfstelle sowie die Eichbehörde ausführen. Falls eine Prüfstelle in Anspruch genommen wird, tritt die Beglaubigung der Wasserzähler anstelle der Eichung. Sie erkennen, ob ein Wasserzähler geeicht ist an verschiedenen Stempeln, die auf der Eichung vermerkt sind. Obwohl die Stempel auf dem Wasserzähler je nach Behörde variieren, besitzen sie eine Gemeinsamkeit. Sie bestehen stets aus dem CE Kennzeichen, der Jahreszahl  M22 und einer Zahlenkombination der Prüfstelle. Diese Zahl  ist in der fortwährenden Verwendung der Zähler von großer Bedeutung.

Die Eichfristen der Wasserzähler in Deutschland

Die Eichung / Zulassung von einem Wasserzähler, einem Wärmezähler und weiteren Messgeräten gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre, Zähler, die zur Messung von Warmwasser und Wärme vorgesehen sind, müssen nach sechs Jahren erneuert oder neu geeicht werden. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres. Eine im Januar 2015 eingebaute geeichte Wasseruhr ( Kalt ) durfte also bis zum 31.12.2021 verwendet werden. Die Verwendung eines Messgeräts, das nicht geeicht wurde, oder von einem Zähler mit abgelaufener Eichfrist ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vom 9. Juni 2021 bewirkt Änderungen in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die am 17.09.2021 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen treten am 3.11.2021 in Kraft. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zur Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kälte-, Kaltwasser- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre (für Wärme-, Kälte- und Warmwasserzähler galten bisher fünf Jahre). Damit werden die Austauschzyklen der Zähler vereinheitlicht und die Verbraucher entlastet.

Einbau / Eichung aus dem Jahr

 Eichgültigkeit läuft ab am 31.12. des Jahres:
Kaltwasserzähler > 6 Jahre Eichzeit
Warmwasserzähler > 6 Jahre Eichzeit

Wärmezähler       > 6 Jahre Eichzeit

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Achten Sie beim Kauf auf eichfähige Zähler

Nicht jeder Wasserzähler ist für eine Eichung / Zulassung geeignet. Nur Zähler und Wasseruhren mit einer EWG-Zulassung oder einer nationalen Zulassung ( MID ) und der sich hieraus ergebenden Kennzeichnung sind für die Beglaubigung vorgesehen. In unserem Onlineshop erhalten Sie ausschließlich Wasserzähler sowie Messgeräte für die Wärmemessung ( Wärmezähler ), die die Vorgaben des Eichgesetzes ( Mess EG ) erfüllen. Je nach Modell können Sie die Wasserzähler zur Erstinstallation in Neubauten nutzen oder sie als Tauschgeräte für veraltete Wasserzähler verwenden. Mit der Eichung der Wasserzähler und dem Einbau geeichter Messgeräte beachten Sie den Verbraucherschutz und stellen sicher, dass der tatsächliche Verbrauch in die Abrechnung einfließt.

Immer mehr kommen in diesen Bereich Unterputz Montageblöcke mit entsprechenden Messkapseln zum Einsatz.

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